Allgemeine Geschäftsbedingungen

Atelier3, Joachim Riml & Partner GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle Vertragsabschlüsse und sonstigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen der Firma atelier3, Joachim Riml & Partner GMBH ( im Folgenden atelier3 genannt ) wie insbesondere Angebote oder Auftragsannahmen bzw. –bestätigungen, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) als vereinbart. Vertragliche Bedingungen, die schriftlich vereinbart werden, gehen den Regelungen dieser AGB vor.

1.2 Geschäftsbedingungen, welcher Art immer, insbesondere Einkaufsbedingungen, die zu diesen AGB für Lieferungen und Leistungen in Widerspruch stehen, sind im vollem Umfang unwirksam, gleichgültig, ob, wann, und in welcher Form uns diese zur Kenntnis gebracht wurden.

1.3 Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten der vorliegenden Bedingungen sind nur für diese einzelnen Punkte wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer vorrangehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung. Stillschweigen gegenüber Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gilt keinesfalls als Zustimmung.

1.4 Änderungen der AGB können von atelier3 jederzeit vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam

 

2. Vertragsabschluss

2.1. Die von atelier3 erstellten Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Vertragspartners ist verbindlich.

2.2. atelier3 ist nicht verpflichtet den Auftrag anzunehmen. Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch atelier3, wobei auch eine E-Mail der Schriftform entspricht, rechtswirksam zustande. Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform.

2.3. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Abmachungen zu treffen, die von unseren Geschäfts- und Lieferbedingungen, Listen- und/oder Verkaufspreisen abweichen. Diesbezügliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführer oder der Geschäftsleitung.

2.4. Angaben in Katalogen, Prospekten, auf unserer Homepage etc. sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigung ist vom Empfänger zu prüfen und verpflichtet diesen zur unverzüglichen Rüge von Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht, widrigenfalls das Geschäft mit dem von uns bestätigten Inhalt zustande kommt.

2.5. atelier3 verwendet die Produkte und Materialien entsprechend der Auftragsbestätigung. atelier3  ist im Bedarfsfall jedoch berechtigt höherwertige Produkte und Materialien zu verwenden. atelier3 ist berechtigt, Teil- und Vorauslieferungen durchzuführen und darüber gesondert Rechnung zu legen. Ereignisse höherer Gewalt und sonstige Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von atelier3 liegen, berechtigen uns noch offene Lieferzusagen zu stornieren oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Darüberhinausgehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

2.6. Nachträgliche Änderungswünsche, insbesondere in Hinblick auf bereits in Produktion befindliche oder fertiggestellte Produkte, müssen von atelier3 nicht berücksichtigt werden

 

3. Preise und Kosten

3.1. Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – in Euro und exklusive Umsatzsteuer. Sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben trägt der Kunde.

3.2. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt.

3.3. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnet. In den Preisen nicht enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet. atelier3 ist bei Folgeaufträgen nicht an zuvor vereinbarte Preise gebunden.

 

4. Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot

4.1. Unsere Rechnungen sind ab Rechnungslegung, Spesen – und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf unserem Konto als Zahlung. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung, lediglich zahlungshalber und schließt einen Skontoabzug aus. Diskontzinsen sowie alle Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

4.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB) zu begehren. atelier3 ist auch berechtigt im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware Zinseszinsen zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzugs, die uns entstehenden Mahn – und Inkassospesen soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von € 40,-- als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil)Zahlung sind wir berechtigt, offene aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen.

4.3. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften.

 

5. Lieferzeit, Lieferverzug, Unmöglichkeit, Abnahmeverzug

5.1. Zur Leistungsausführung ist atelier3 erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachgekommen ist (z.B. Eingang der vereinbarten Anzahlung). Die Lieferfristen und –termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest vierwöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt.

 

5.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zur ihrem Ablauf der Liefergegenstand unsere Firma oder bei Direktlieferungen die Firma des Vorlieferanten verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungs- Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre und/oder der unseres Vorlieferanten liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile sowie eine Insolvenz des Vorlieferanten.

5.3. Ersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5.4. Wenn eine Lieferung in Folge von Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen bei unseren Vorlieferanten oder beim Produzenten nicht möglich ist, sind wir berechtigt ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

5.5. Unsere Haftung für Verzugsschäden ist mit 0,5 % des Wertes der in Verzug befindlichen Lieferung, maximal jedoch 5 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der nicht rechtzeitig geliefert wurde, begrenzt.

5.6. Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von maximal 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert. Die Lagergebühren hat der Kunde zu tragen. Gleichzeitig sind wir berechtigt entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 30% des Rechnungsbetrages (exklusive Umsatzsteuer) als vereinbart. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.

5.7. Tritt der Vertragspartner vom rechtsverbindlich abgeschlossenen Kaufvertrag, gleich aus welchem Grund zurück, so steht atelier3 das Recht zu, bei Serienprodukten eine Stornogebühr von 30% des Nettoverkaufspreises (zuzüglich Umsatzsteuer) zu begehren; bei Sonderanfertigungen zusätzlich auch einen Ersatz der aufgelaufenen Herstellungskosten, wobei in diesem Fall bereits hergestellte Teile dem Vertragspartner zur Verfügung stehen.

5.8. Behauptete Mängel berechtigen nicht die Annahme zu verweigern

 

6. Montage

6.1. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, beinhalten die Lieferung bzw. Montage keinerlei Elektro–und Sanitärinstallationstätigkeiten sondern beschränken sich auf die Lieferung bzw. Montage von Möbeln.

6.2. Eine Montage sowie deren Kosten werden separat mit dem Vertragspartner vereinbart und in Rechnung gestellt.

6.3. Soweit sich atelier3 zur Montage verpflichtet, erfolgt diese ausschließlich nach deren Montagebedingungen.

6.4. Die Zufahrt zur Lieferadresse des Kunden muss mit einem 7,5 t LKW möglich und erlaubt sein. Der Kunde trägt die Verantwortung, dass es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, die Möbelstücke bzw. deren Einzelteile ohne größere technische Hilfsmittel an den Bestimmungsort vertragen zu können, das heißt, dass Hauseingangstüren, Stiegenhäuser bzw. der Wohnungseingangsbereich frei und groß genug sind. Sollte zur Lieferung ein Kran benötigt werden, so werden dem Kunden € 200,-- pauschal in Rechnung gestellt. Bei All- Inklusivepaketen gelten die Anschlussarbeiten immer ab Eckventil. Stemm- oder Verlegearbeiten müssen vom Kunden vorab laut Installationsplan durchgeführt werden. Dazu muss der Kunde atelier3 über die örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Verlauf von Wasser-, Gas- oder Stromleitungen vor Beginn der Montagearbeiten informieren bzw. die notwendigen Dokumente wie Pläne etc. zur Verfügung stellen. Geringfügige Beschädigungen der Räumlichkeiten oder der Ware welche bei der Montage oder Anlieferung entstehen trägt der Kunde.

6.5. Im Falle einer vereinbarten Montage hat der Kunde unmittelbar nach Fertigstellung im Rahmen einer Begehung mit dem Tischler/ Monteur die gelieferten Waren und Leistungen abzunehmen. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht mehr anerkannt, es sei denn, die Beanstandungen waren trotz ordnungsgemäßer Abnahme für den Kunden nicht erkennbar.

6.6. Wenn der Einbau bzw. das Vertragen nicht möglich ist, weil der Kunde die angegebenen Vorbereitungsarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt hat, oder diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist, werden die Ersatzlieferkosten separat verrechnet.

 

7. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang, Versicherung, Verpackung

7.1. Die Auslieferung der Ware erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ab unserem Sitz in 6176 Völs, Innsbruckerstrasse 53 b . Der Kunde ist verpflichtet unsere Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Wir liefern unversichert. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem Spediteur oder der sonstigen Versandperson übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzugs des Kunden ab Versandbereitschaft. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch anderer Leistungen übernommen haben. Mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung gilt die Ware als „ab Werk“ bzw. „ex works“ INCOTERMS 2010 verkauft.

 

8. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung

8.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor (im Folgenden „Vorbehaltsware“). Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.

8.2. Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen erstreckt sich unser Eigentum auf die neue Sache. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs weiter zu veräußern. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt uns der Kunde alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber ab. Er ist verpflichtet diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken. Im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, die Wiederkäufer der Ware, die uns der Kunde bekannt zu geben hat, von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an uns zu verlangen.

8.3. Jeder Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Eine Pfändung durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich zur Anzeige bringen. Saldoanerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht, ebenso wenig die Hingabe von Wechsel oder Schecks bis zur richtigen und tatsächlichen Einlösung. Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen müssen und die Ware zurücknehmen, erfolgt die Gutschrift für die aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommenen Waren unter Berücksichtigung einer der Lagerdauer, dem Verschleiß sowie den sonstigen Umständen angemessenen Preisreduktion, mindestens aber zu 30 % des Fakturenwertes. Der Kunde verpflichtet sich, atelier3 vor Anmeldung eines  Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit wir unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und in unserem Eigentum stehende Waren übernehmen können.

8.4. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir zur Sicherstellung der Ware berechtigt, wobei dies die Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag, insbesondere zur Zahlung, nicht aufhebt. Im Falle der Pfändung von Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, hat uns der Kunde unverzüglich detailliert zu informieren, ebenso sind Aussonderungen unserer Ware wegen einer bevorstehenden Insolvenzbelastung der Ware während bestehendem Eigentumsvorbehalt unzulässig. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind ordnungsgemäß zu verwahren und ausreichend gegen sämtliche im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorhersehbaren Risiken zu versichern.

 

9. Mängelrüge, Gewährleistung, Schadenersatz

9.1. Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung und Leistung spätestens innerhalb von 8 Tagen, versteckte Mängel binnen 3 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch 3 Monate nach Empfang der Ware, zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.

9.2. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe gerichtlich geltend zu machen. Im Säumnisfall sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB und § 933 b ABGB finden keine Anwendung.

9.3. Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen gelten vorweg als genehmigt.

9.4. Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein von uns nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat.

9.5. Zur Vornahme der Leistungen aus der Gewährleistung hat der Kunde auf seine Kosten und Gefahr die Ware an uns zu liefern und bei uns abzuholen.

9.6. Wir haften nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind. Jedenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Waren, die  vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden sowie Schäden, die auf die Umgebung (z. B. Mauerwerk, Baumängel etc.) zurückzuführen sind.

9.7. Für verbilligte sowie für vereinbarungsgemäß gelieferte Ausstellungs- und Partieware wird keine wie immer geartete Gewährleistung, Garantie oder Haftung übernommen.

9.8. Sollte in der Auftragsbestätigung eine Garantiezusage (es handelt sich hierbei jedenfalls nur um einen „unechten Garantievertrag“) enthalten sein, so umfasst diese keinesfalls Verschleißteile (wie z.B. Dichtungen, Silikonfugen etc.), Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung oder fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind. Die Garantiezusage ist derart zu verstehen, dass wir für Mängel (ausgenommen die zuvor aufgezählten Fälle) einstehen, die innerhalb der vereinbarten Garantiefrist nach Übergabe auftreten und innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden.

9.9. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet atelier3 nur für den Ersatz von Schäden, die wir grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung, maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch unsere Versicherung gedeckt ist. Das Vorliegen von krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist vom Kunden zu beweisen.

9.10. Eine Haftung für Sach- und Personenschäden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes ist ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich diesen Haftungsausschluss auf seine Kunden zu überbinden. Ein Rückgriff nach § 12 PHG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

10. Elektronischer Geschäftsverkehr

10.1. Bestellungen oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Kunden können unter Verwendung unserer elektronischen Formulare und per E-Mail gültig abgesandt werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber des fehlerfreien Zugangs bei uns. Übermittlungsfehler – gleich welcher Ursache – gehen zu Lasten des Kunden.

10.2. atelier3 behält sich vor, wegen einer eingetretenen Fehlfunktion unserer Datenverarbeitungsanlage unverzüglich durch geeignete Mittel (individuelle Nachricht, Bekanntgabe auf unseren Webseiten) die Wirksamkeit einzelner oder zeitlich bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungen zu widerrufen und die nochmalige, gültige Übermittlung derselben vorzunehmen oder zu erbitten.

10.3. Die mit unseren Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mailadressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc.) werden in unserer EDV gespeichert und weiterverarbeitet. Der Kunde erklärt dazu sein Einverständnis. Sämtliche vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten dürfen von atelier3 zum Zwecke des Marketings und zur Kundenverwaltung verwendet werden. Diese Einwilligung kann jederzeit vom Kunden widerrufen werden.

 

11. Haftung mehrerer Käufer

11.1. Haben sich durch einen Kaufvertrag mehrere Käufer verpflichtet, so haften diese für die Erfüllung aller in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen gemäß §§ 891 ff ABGB als Solidarschuldner zur ungeteilten Hand.

 

12. Verpackungsmaterial

12.1. Das Rückgaberecht in Sinne der Verpackungsverordnung ist auf Verpackungen der Art, Form und Größe, welche von uns geliefert wurde beschränkt.

 

13. Rechtswirksamkeit, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1. Erfüllungsort ist 6176 Völs.

13.2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (z.B. IPRG, Rom I-VO etc.) und des UN-Kaufrechts.

13.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Lieferverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten und Ansprüche, insbesondere auch über die Gültigkeit dieser Offert- und Lieferbedingungen, ist das sachlich zuständige Gericht in  Innsbruck. Darüber hinaus kann atelier3 den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand klagen.

13.4. Sollten Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordenen) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht